Schwanger­schaft

Liebe Patientin,

jetzt beginnt es – das größte Abenteuer Ihres Lebens! Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. In diesem besonderen Lebensabschnitt begleiten wir Sie mit fachlicher Kompetenz und viel Einfühlungsvermögen. Hierbei beraten wir Sie eingehend über alle Themen rund um Ihre Schwangerschaft und betreuen Sie gemäß der aktuellen Mutterschaftsrichtlinie, risikoadaptiert und nach aktuellem medizinischen Wissensstand.

In Notfällen können Sie uns während der Sprechzeiten über unsere Praxisnummer 09433/7289120 telefonisch erreichen.

Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie Frau Dr. Meißner unter der Notfallnummer 0151/517 83 653.

Grundsätzlich können Sie sich in einer unkomplizierten Schwangerschaft wie gewohnt verhalten. Sport, Reisen und Intimverkehr sind meist mit wenigen Einschränkungen problemlos möglich. Insbesondere Ausdauersportarten halten Sie auch in der Schwangerschaft gesund und fit, sie sind daher von Vorteil. Von Risikosportarten und Sportarten mit hohem Sturzrisiko raten wir ab.

Für Reisen hat sich insbesondere das 2. Schwangerschaftstrimester bewährt. Halten Sie vor Reiseantritt gerne mit uns Rücksprache, damit wir Sie auf mögliche Risiken hinweisen oder Ihnen Verhaltensempfehlungen für den Urlaubsort mitgeben können.

Nach dem Mutterschutzgesetz hat Ihr Arbeitgeber für einen schwangerengerechten Arbeitplatz Sorge zu tragen. Deshalb sind Sie gesetzlich verpflichtet, ihn sofort von der Schwangerschaft zu unterrichten. Sollte er eine schriftliche Bestätigung wünschen, so können Sie sich die dafür anfallende Gebühr von ihm erstatten lassen.


Sollte der Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz nicht „schwangerengerecht“ im Sinne des Mutterschutzgesetzes gestalten können, so muss er oder der Betriebsarzt Ihnen ein Beschäftigungsverbot erteilen.
Berechtigt sind Frauenärzte ausschließlich für ein Beschäftigungsverbot aus medizinischen Gründen.

Achten Sie auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung und meiden Sie sehr zucker- oder fetthaltige Speisen. Auch das Prinzip „Essen für Zwei“ sollte nicht gelten. Verzichten Sie bitte konsequent auf rohes Fleisch (Tatar, Rohschinken, Mettwurst, Salami etc.), Räucherfisch, rohen Fisch und Rohmilchprodukte. Bevorzugen Sie durchgegartes Fleisch, Fisch, Gemüse und sorgfältig gewaschenes Obst und Gemüse.

Zur Verminderung des Risikos für bestimmte Fehlbildungen empfehlen wir Ihnen insbesondere die vorbeugende Einnahme von Folsäure und Jod. Magnesium, Calcium und Eisen sind ebenfalls wichtig für die Schwangere und das werdende Kind. Deshalb sind spezielle Schwangerschaftsvitaminpräparate grundsätzlich empfehlenswert.

Die ideale Gewichtszunahme während der Schwangerschaft überschreitet 14 kg im Allgemeinen nicht.

Bitte rauchen Sie nicht und nehmen Sie während der Schwangerschaft keinen Alkohol zu sich. Es spricht nichts dagegen, das Rauchen abrupt zu beenden.

Auch bereits das Einatmen rauchhaltiger Luft (Passivrauchen) kann nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen schädlich für Ihr Kind sein und genau wie Alkoholgenuss in kleinsten Mengen zu Entwicklungsstörungen führen.

Um Ihren Impfschutz (Röteln, Tetanus, Keuchhusten usw.) überprüfen zu können, sollten Sie unbedingt bei der ersten Untersuchung Ihren Impfpass vorlegen.


Röntgenuntersuchungen dürfen nur bei dringender Notwendigkeit durchgeführt werden. Falls Sie Medikamente benötigen, halten Sie bitte immer mit uns telefonisch oder persönlich Rücksprache.

Ultraschall

Gewiss freuen Sie sich auf die Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft: Das Kind im Mutterleib beobachten zu können, risikofrei und schmerzlos, ist eine großartige Errungenschaft der modernen Medizin. Zudem bieten uns die Sonographien, auch dank der hochqualitativen Gerätetechnik, die wir Ihnen bei uns anbieten können, die Möglichkeit, viele Erkrankungen und Fehlbildungen bereits im Mutterleib zu erkennen.

Nach den Mutterschaftsrichtlinien erfolgen in der ganzen Schwangerschaft nur drei Ultraschalluntersuchungen :

  • zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche
  • zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche (auf Wunsch inklusive Organscreening )
  • zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche

 

Die meisten Schwangeren befassen sich in der langen Zeit zwischen den 3 Ultraschalluntersuchungen mit dem Gedanken: “Ist mein Kind geund, ist das Herz unaufällig, ist es gut gewachsen, geht es ihm gut? Stimmt die Fruchtwassermenge. Oder es besteht ein besonderer Wunsch, weil es im Familien- oder Bekanntenkreis eine Besonderheit gegeben hat.

Ab sofort bieten wir unseren Schwangeren ab der 14. SSW eine Impfung mit Biontech an.

Erweiterung der medizinischen Beurteilbarkeit des aktuellen Gesundheitszustandes des Feten

Soweit keine besondere Situation vorliegt, sieht die Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland derzeit drei Routine-Ultraschalluntersuchungen in der ganzen Schwangerschaft vor. Neunzig Prozent unserer Schwangeren möchten in den langen Wochen dazwischen wissen: “Ist mein Kind geund, ist das Herz unaufällig, ist es gut gewachsen, geht es ihm gut? Stimmt die Fruchtwassermenge. Oder es besteht ein besonderer Wunsch, weil es im Familien- oder Bekanntenkreis eine Besonderheit gegeben hat”.

Wir erfüllen Ihnen gerne diesen Wunsch.

Wenn Sie zusätzlich zu den drei regulären Routine-Ultraschalluntersuchungen während Ihrer Schwangerschaft vereinzelt weitere, medizinische sinnvolle, Ultraschalluntersuchungen durchführen lassen möchten, erfüllen wir Ihnen diesen Wunsch gerne. Sprechen Sie uns einfach an.

In der 19.-21. Schwangerschaftswoche wird nach den Mutterschaftsrichtlinien eine US-Untersuchung bei Ihnen durchgeführt, bei der nach einer allgemeinen Ultraschallübersicht die Größe des Kindes für die entsprechende Schwangerschaftszeit durch die Messung der einzelnen Körperbereiche, wie z.B. der Sitz des Mutterkuchens, die Menge des Fruchtwassers, sowie die regelrechte Funktion bestimmter lebenswichtiger Organstrukturen bestimmt werden.

In unseren Praxen steht für diese Ultraschalluntersuchung ein Hochleistungsultraschallgerät zur Verfügung. Mit einer weiterführenden farblichen Darstellung wichtiger kindlicher Organstrukturen (z.B. Herzkammern, Herzklappen, bestimmte Gefäße) und der Durchblutungsversorgung der Gebärmutterwand können weitere Bereiche zusätzlich abgebildet werden. Besonderer Wert wird dabei auf den Ausschluss von Herzfehlern gelegt, da diese bei vielen kindlichen Fehlbildungen zusätzlich auftreten.

Konkret beschreibt § 10 der neuen Strahlenschutzverordnung, dass ein Fötus bei einer schwangeren Person einem Ultraschall zu nicht medizinischen Zwecken nicht exponiert werden darf. Da die Indikation hierzu von einem Arzt vorzunehmen ist, wird demnach die Ultraschalluntersuchung bei einem Fetus grundsätzlich unter einen Arztvorbehalt gestellt. Das bedeutet, nichtärztlichem Personal, wie auch immer, ist die Durchführung an einem Feten untersagt. Mit der Begründung zu § 10 wird der medizinisch indizierte Ultraschall nach den Mutterschaftsrichtlinien, einschließlich aller evtl. zusätzlilch notwendigen Ultraschalluntersuchungen ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen!

Nur das sogenannte “Babyfernsehen”, bei dem der Fet dem Ultraschall im Sinne einer Eventveranstaltung ausgesetzt wird, wird hier namentlich erwähnt.

Pränataldiagnostik

Pränataldiagnostische Untersuchungen sollen gezielt Auffälligkeiten oder Störungen beim Ungeborenen aufdecken. Private Krankenversicherungen kommen häufig für die Untersuchungskosten auf, gesetzlich Versicherte tragen die Kosten für diese Untersuchung meist selbst.
Mittelpunkt Frau Nabburg Krebsvorsorge

Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr ungeborenes Kind gesund ist, ist sehr hoch. Unter Gesundheit eines Ungeborenen verstehen wir, dass keine Behinderungen vorhanden sind, die die Lebensqualität des Kindes einschränken. Die häufigste, bekannteste und bedeutsamste Chromosomenstörung ist das Down-Syndrom, als „Mongolismus“ oder Trisomie 21 bekannt.

Die Wahrscheinlichkeit einer Chromosomenstörung eines Kindes steigt mit dem zunehmenden Alter der Mutter. Deshalb wurde früher allen Schwangeren über 35 Jahren eine Fruchtwasseruntersuchung empfohlen. Aber es sind lediglich 30% der über 35-jährigen Frauen, die ein Kind mit Down-Syndrom erwarten. Die restlichen 70% sind jünger, somit nicht untersucht worden und die Chromosomenstörung des Kindes unentdeckt geblieben.

Um speziell diesen jüngeren Frauen, aber auch Frauen über 35 Jahren unnötige Eingriffe zu ersparen, wurden Tests zur Ermittlung des individuellen Risikos für das Vorliegen eines Down-Syndroms entwickelt.

In die Risikoermittlungen gehen bei diesem Verfahren das Alter der Mutter, als Ultraschallmarker u.a. die sogenannte Nackentransparenz und die Blutwerte der Mutter ein.

In der 11. bis 13. Schwangerschaftswoche wird die sogenannte Nackentransparenz des Embryos gemessen. Diese Struktur tritt normalerweise bei jedem Kind in diesem Schwangerschaftszeitraum auf und beträgt im Durchschnitt ca. 1-2 mm. Überschreitet die Nackentransparenz jedoch diesen Wert, so kann dies ein Zeichen für das Vorliegen einer Chromosomenstörung beim Kind sein.

Zusätzlich können im Blut der Schwangeren die Konzentration von freiem ß-hCG und PAPP-A bestimmt werden, deren Normabweichungen auch einen Hinweis auf eine Chromosomenveränderung geben können.

Abschließend wird das Gesamtrisiko aus den biochemischen Blutwerten und den Ultraschalldaten unter Berücksichtigung des mütterlichen Altersrisikos berechnet.

Der Test stuft eine Schwangerschaft als auffällig ein, wenn das Risiko einen Wert von 1:300 oder höher annimmt. Ein auffälliges Testergebnis ist also nicht gleichbedeutend mit der Diagnose Down-Syndrom beim Ungeborenen. Vielmehr bedeutet es, dass in dieser Schwangerschaft ein höheres Risiko für ein Down-Syndrom vorliegt als bei gleichaltrigen Schwangeren.

Von allen Schwangeren, die als auffällig getestet werden und die in der Konsequenz eine weiterführende invasive Diagnostik zum sicheren Ausschluss eines Down-Syndroms in Anspruch nehmen, haben lediglich 3% ein Kind mit Down-Syndrom.

Bei den invasiven Methoden wird mit einer langen Hohlnadel Fruchtwasser (AC, ab der 15. SSW) oder Plazentagewebe (CVS, ab der 10. SSW) über den Bauch der Mutter abpunktiert und genetisch untersucht. Sie liefern die größtmögliche Sicherheit beim Auffinden von kindlichen Chromosomenstörungen, sind aber vorübergehend mit einer geringen Erhöhung des Abgangsrisikos vergesellschaftet.

Dringend angeraten werden diese Untersuchungen, wenn das Ersttrimesterscreening oder die NIPD auffällige Ergebnisse liefern oder falls größere kindliche Auffälligkeiten im Routineultraschall festgestellt werden. Patientinnen, die zum Zeitpunkt des errechneten Entbindungstermins mindestens 35 Jahre alt sind, und Frauen in bestimmten Risikosituationen können auf Wunsch ebenfalls eine invasive Pränataldiagnostik auf Kassenkosten durchführen lassen.

Zur Amniocentese oder Chorionzottenbiopsie überweisen wir Sie an spezialisierte Zentren.

Neue Bluttests ermöglichen es, ab der 11. Schwangerschaftswoche anhand von mütterlichen Blutproben zu prüfen, ob bestimmte Chromosomenstörungen beim Kind vorliegen, z.B. ein Down-Syndrom (Mongolismus).

Dazu werden Spuren des kindlichen Erbguts (DNA) aus dem Blut der schwangeren Patientin herausgefiltert. Diese Tests können mit hoher, aber nicht mit 100-prozentiger Sicherheit eine solche Auffälligkeit diagnostizieren, geben aber im Gegensatz zum Ersttrimesterscreening keine Hinweise auf andere Fehlbildungen.

Laboruntersuchungen

Während Ihrer Schwangerschaft werden umfangreiche Laboruntersuchungen veranlasst. Unter anderem wird Ihre Blutgruppe bestimmt, die Schilddrüsenfunktion überprüft und das Blutbild regelmäßig untersucht.

Gegebenenfalls wird zu Beginn der Schwangerschaft auch Ihre Immunität gegen Röteln, Windpocken oder Masern überprüft, falls diese nach Vorlage des Impfpasses als nicht gesichert angesehen wird, und das Vorliegen bestimmter sexuell übertragbarer Krankheiten ausgeschlossen.

Weitere wichtige Untersuchungen bleiben in den Mutterschaftsrichtlinien jedoch unberücksichtigt und werden deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt hauptsächlich durch Kontakt zu Katzen (Katzenkot) oder durch den Genuss von rohem nicht durchgebratenem Fleisch(Mett, Tatar, Schinken, Salami o.ä.), sowie ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat.

In Deutschland haben ca. 45-50% der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt.

Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Missbildungen beim Ungeborenen entstehen. Mit dem Test zu Beginn der Schwangerschaft wird frühzeitig festgestellt, ob Antikörper gegen Toxoplasmose vorhanden sind.

Bei fehlender Immunität sollten weitere Kontrolluntersuchungen alle 12 Wochen folgen.

Cytomegalieviren können bei einer Infektion des Ungeborenen zu Wachstumsverzögerungen, Gehör- und Sehstörungen sowie zu geistiger Behinderung führen.

Alle Schwangeren sollten zu Beginn der Schwangerschaft durch eine Blutprobe überprüfen lassen, ob sie bereits vor der Schwangerschaft eine Cytomegalie durchgemacht haben.

Dringend empfehlenswert ist eine Testung für Frauen, die familiär oder beruflich engen Kontakt mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr haben, da Kinder dieser Altersgruppe CM-Viren besonders häufig und in besonders hoher Zahl über ihre Körperflüssigkeiten ausscheiden.

Ist der Test positiv, werden also in der Blutprobe CMV-Antikörper gefunden, so sind während der Schwangerschaft keine weiteren Maßnahmen nötig. Frauen, die negativ getestet werden, sollten den Bluttest etwa alle acht Wochen wiederholen lassen, da CMV-Infektionen beim gesunden Erwachsenen meist unbemerkt bleiben, und sich durch konsequente Hygienemaßnahmen vor einer Ansteckung schützen.

Bei den Gruppe-B-Streptokokken handelt es sich um Bakterien, die relativ häufig Teil der normalen Körperflora. Sie können bei Schwangeren zu vorzeitigen Wehen führen oder bei Neugeborenen schwere Infektionen verursachen.

Die Untersuchung empfehlen wir zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche. Sie erfolgt durch einen Abstrich. Falls der Test positiv ausfällt, genügt zur Prophylaxe eine Infusion eines Antibiotikums während der Geburt.